Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung der Wassertechnik Stein

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und einem Verbraucher. Sofern nicht andere Abmachungen schriftlich vereinbart worden sind, gelten für die Verkäufe der Wassertechnik, Dipl.Ing. André Stein, folgende Bedingungen:

2. Angebot und Vertragsschluss

Sämtliche aufgeführten Produkte und Produktbeschreibungen sind als Antrag zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen, wobei Sie uns mit Bestellung ein auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtetes Angebot unterbreiten. Nach der Bestellung erhalten Sie zunächst eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per Email, welche u.a. eine Widerrufsbelehrung in Textform enthält. Durch diese Email kommt ein Vertragsschluss noch nicht zustande. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung in Textform /z.B. E-Mail/Fax/Brief.

Bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, insbesondere Vollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzeröffnung, Geschäftsveräußerung, Verzug mit Verbindlichkeiten uns gegenüber, sind wir auch bei schriftlich bestätigten Aufträgen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Käufer auf unser Anfordern binnen einer Frist von zwei Wochen Sicherheit in Höhe der Vertragssumme oder Vorkasse leistet. Der Rücktritt kann auch noch nach Lieferung der Waren erfolgen.

3. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfolgen

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

Wassertechnik Stein,
Dipl. Ing. André Stein,
Dammstraße 1
18510 Elmenhorst


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

4. Preise und Versandkosten

Die Preise für Anlagen und Ausrüstungen bzw. Anlagen- und Ausrüstungsteile verstehen sich ab Halle (Saale) bzw. ab Lieferwerk des OEM einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung. Der Preis gilt vorbehaltlich irgendwelcher Währungsänderungen jeweils zuzüglich der gesetzlicher MWSt soweit dies beispielsweise für Endverbraucher nicht anders ausgewiesen ist. Bei Veränderungen des MWSt.-Satzes gelten die gesetzlichen Übergangsregelungen.

Bei Internet-Geschäften über den Online-Verkaufsshop der Wassertechnik Stein werden folgende Versandkosten berechnet:
Bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Warenwert von 0,00 - 84,99 € = 5,50 € Versandkosten
von 85,00 - 150,00 € Warenwert = 7,20 € Versandkosten
mehr als 150,00 € Warenwert = keine Versandkosten

Bei Lieferungen in folgende Staaten/Gebiete (Andorra, Azoren, Belgien, Dänemark, Färöer (DK), Finnland, Frankreich, Griechenland, Grönland, Großbritannien (inklusive Isle of Man), Guernsey, Irland, Italien, Jersey, Korsika, Liechtenstein, Luxemburg, Madeira, Monaco, Niederlande (Holland), Nordirland, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien (inklusive Balearen), Tschechien, Vatikanstadt):
Warenwert bis 200,00 € = 12,50 € Versandkosten,
Warenwert von 200,01 - 500,00 € = 14,20 € Versandkosten
mehr als 500,00 € Warenwert = keine Versandkosten

Bei Lieferungen in folgende Staaten/Gebiete (Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Gibraltar, Island, Jugoslawien, Kanarische Inseln, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Malta, Republik Moldau, Norwegen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien und Montenegro (ehem. Jugoslawien), Slowenien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weissrussland (Belarus), Zypern):
Mindestbestellwert: 50,00 Euro,
Warenwert von 50,00 - 250,00 € = 32,50 € Versandkosten,
Warenwert ab 250,01 = 45,00 € Versandkosten

Der Nachnahme-Zuschlag beträgt 6,00 € unabhängig vom Warenwert.

5. Lieferung

Bei der Lieferung von Waren geht die Gefahr mit Verlassen des Werkes bzw. Lieferwerkes auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen und -leistungen und auch dann, wenn die Wassertechnik Stein noch andere Leistungen, z. B. den Transport, übernommen hat.

Die Lieferzeit ist als voraussichtliche anzusehen. Die Wassertechnik Stein kommt nicht in Verzug, wenn der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält. Aus Lieferungsverzögerungen kann der Käufer Rechte nur dann herleiten, wenn solche ausdrücklich vereinbart worden sind.

Verzögert sich die An- bzw. Abnahme aus vom Käufer zu vertretenden Umständen, geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Versicherung gegen Transportschäden und Verluste erfolgt auf Wunsch und Kosten des Käufers.

6. Zahlung

Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Datum der jeweiligen Rechnung ohne Abzug an die Wassertechnik Stein in Halle (Saale) zu leisten, sofern der Rechnungstext keine anderen Zahlungsmodalitäten ausweist. Dies gilt auch bei der Erteilung von Zwischenrechnungen.

Die Wassertechnik Stein ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Kosten für Mahnungen zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

Bei Internet-Geschäften über den Online-Verkaufsshop der Wassertechnik Stein werden die Zahlungsweisen der Lieferung per Nachnahme, Vorkasse, Lieferung gegen Rechnung, Sofortüberweisung und Kreditkartenzahlung für Endverbraucher akzeptiert.

Alle Zahlungseingänge aus dem Ausland müssen für uns kostenfrei erfolgen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Anlagen bzw. Anlagenteile werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert.Diese bleiben Eigentum der Wassertechnik Stein bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Anlagen bzw. Anlagenteilen gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
Etwaige Pfändungen und Beschlagnahmen von Eigentum der Wassertechnik Stein durch Dritte sind der Wassertechnik Stein unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Erfüllungsstandort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Halle (Saale).

9. Gewährleistung

Für die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktion der von uns gelieferten Geräte übernehmen wir die Gewährleistung für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer, sofern die Geräte für private Endverbraucher bestimmt sind und kein Verbrauchsmaterial wie Filtermaterial darstellen.

Für die gewerbliche Nutzung der Geräte beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate und kann bei Abschluss eines Wartungsvertrages auf 24 Monate ab Lieferung verlängert werden.

Bei innerhalb der Gewährleistungszeit gerügten und von uns zu vertretenden Mängeln beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Etwaige Reklamationen sind uns zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Mängeln, die nach Ablauf von 6 Monaten ab Lieferung offenbar werden, obliegt die Beweislast, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden hat, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beim Käufer.

Defekte Geräte oder defekte Einzelteile sind uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung anzuliefern, wobei die Kosten des Aus- und Einbaus vom Käufer getragen werden, sofern dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann. Für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endet die Gewährleistungsfrist 6 Monate nach Lieferung an den Käufer, jedoch nicht vor Ablauf der Gewährleistung für die Lieferung. Bei schwerwiegenden Mängeln, die auch nach wiederholter Nachbesserung oder Neulieferung nicht behoben werden können, steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu.

Der Käufer kann über die in diesen Bestimmungen zugestandenen Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile geltend machen, es sei denn derartige Ansprüche beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung des Inhabers oder leitender Angestellter.

Ein Gewährleistungsanspruch erlischt bei Mängeln, deren Ursache erst nach Lieferung an den Käufer eingetreten ist, insbesondere aufgrund von unsachgemäßer Montage durch Dritte, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Bedienung, natürlicher Abnutzung, Frost- oder Wasserschäden sowie Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Ersatzteilen anderer Hersteller. Im übrigen gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

10. Haftung

Die von der Wassertechnik Stein gelieferten Anlagen bzw. Anlagenteile dürfen nur nach der vom Werk zur Verfügung gestellten Montage- und Betriebsvorschrift aufgestellt und in Betrieb gesetzt werden. Für den Fall, dass die Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder die Zuhilfenahme nicht bei der Wassertechnik Stein bestellter Monteure eine Nichterfüllung der zugesagten Eigenschaften bzw. Nichterreichung der Leistungen der gelieferten Anlagen bzw. Anlagenteile bewirkt, übernimmt die Wassertechnik Stein hierfür keine Haftung.

11. Inbetriebnahme

In der Inbetriebnahme der Anlagen bzw. Anlagenteile liegt stets eine Abnahme, auch wenn noch Mängel zu beseitigen sind. Soweit die Lieferungen in mehrere Teilanlagen zerfallen, kann die Wassertechnik Stein die Abnahme jeder Teilanlage nach deren Fertigstellung verlangen, sofern diese wirtschaftlich gerechtfertigt ist.

12. Schutz geistigen Eigentums

Dem Käufer ausgehändigte Spezifikationen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen dürfen von diesem weder zum Nachbau benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind lediglich für den vorliegenden Auftrag und den Betrieb der gelieferten Anlagen bzw. Anlagenteile bestimmt. An den Unterlagen steht der Wassertechnik Stein das Urheberrecht zu.

13. Obhutspflicht

Bei Zurverfügungstellung von Anlagen bzw. Anlagenteile, die noch nicht in das Eigentum des Käufer übergegangen sind, übernimmt der Käufer die Obhutspflicht.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte in diesen Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Vereinbarung durch eine andere, rechtswirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.